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BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 68,2 % des vereinbarten Gehalts nach § 30 Abs. 2 S. 1 des Manteltarifvertrages für die kaufmännischen Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar 1984 (MTV) - Maßgeblichkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 23.04.1985 - 1 Ca 1134/85
- LAG Düsseldorf, 16.10.1985 - 14 Sa 1031/85
- BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und …
Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
Dem Willen der Tarifvertragsparteien kommt nur Bedeutung zu, wenn er erkennbarer Inhalt der Bestimmung geworden ist (BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 61 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
Dem Willen der Tarifvertragsparteien kommt nur Bedeutung zu, wenn er erkennbarer Inhalt der Bestimmung geworden ist (BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 61 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 331/86
Auslegung eines Urlaubsabkommens für Arbeiter und Angestellte in der …
Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
Die in Nr. 1 Satz 2 des Gehaltstarifvertrages vom 13.07.1984 gewährte Ausgleichszahlung ist keine teilweise, rückwirkende Erhöhung des Maigehalts (vergleiche BAG Urteil vom 21.07.1988 8 AZR 331/86). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
Dem Willen der Tarifvertragsparteien kommt nur Bedeutung zu, wenn er erkennbarer Inhalt der Bestimmung geworden ist (BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 61 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BAG, 04.06.1985 - 3 AZR 245/83
Anspruch auf Versorgungsrente aus der rechtlich unselbständigen …
Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
Auch die Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juni 1985 (- 3 AZR 245/83 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) kann vorliegend nicht zu einer anderen Beurteilung führen.
- LAG Düsseldorf, 02.03.1995 - 5 (4) Sa 1692/94
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Einmalzahlung nach Tarifvertrag; Sozialzuschlag …
Nach dem Vorgesagten stellt sich demgemäß die Einmalzahlung nicht als pauschalierte Gehaltserhöhung für die Monate Januar bis April 1992 dar; durch sie sollte in Form einer "sozialen Sonderzahlung" alle Nachteile pauschal und endgültig ausgeglichen werden, die, die betroffenen Mitarbeiter möglicherweise gehabt haben (vgl. zu dieser Charakterisierung einer einmaligen Ausgleichszahlung auch: BAG, Urteil vom 21.07.1988 - 8 AZR 759/85 - n.v.).