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   BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85   

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https://dejure.org/1988,7483
BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85 (https://dejure.org/1988,7483)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1988 - 8 AZR 759/85 (https://dejure.org/1988,7483)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 759/85 (https://dejure.org/1988,7483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 68,2 % des vereinbarten Gehalts nach § 30 Abs. 2 S. 1 des Manteltarifvertrages für die kaufmännischen Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar 1984 (MTV) - Maßgeblichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
    Dem Willen der Tarifvertragsparteien kommt nur Bedeutung zu, wenn er erkennbarer Inhalt der Bestimmung geworden ist (BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 61 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
    Dem Willen der Tarifvertragsparteien kommt nur Bedeutung zu, wenn er erkennbarer Inhalt der Bestimmung geworden ist (BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 61 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 331/86

    Auslegung eines Urlaubsabkommens für Arbeiter und Angestellte in der

    Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
    Die in Nr. 1 Satz 2 des Gehaltstarifvertrages vom 13.07.1984 gewährte Ausgleichszahlung ist keine teilweise, rückwirkende Erhöhung des Maigehalts (vergleiche BAG Urteil vom 21.07.1988 8 AZR 331/86).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
    Dem Willen der Tarifvertragsparteien kommt nur Bedeutung zu, wenn er erkennbarer Inhalt der Bestimmung geworden ist (BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 61 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.06.1985 - 3 AZR 245/83

    Anspruch auf Versorgungsrente aus der rechtlich unselbständigen

    Auszug aus BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 759/85
    Auch die Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juni 1985 (- 3 AZR 245/83 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) kann vorliegend nicht zu einer anderen Beurteilung führen.
  • LAG Düsseldorf, 02.03.1995 - 5 (4) Sa 1692/94

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Einmalzahlung nach Tarifvertrag; Sozialzuschlag

    Nach dem Vorgesagten stellt sich demgemäß die Einmalzahlung nicht als pauschalierte Gehaltserhöhung für die Monate Januar bis April 1992 dar; durch sie sollte in Form einer "sozialen Sonderzahlung" alle Nachteile pauschal und endgültig ausgeglichen werden, die, die betroffenen Mitarbeiter möglicherweise gehabt haben (vgl. zu dieser Charakterisierung einer einmaligen Ausgleichszahlung auch: BAG, Urteil vom 21.07.1988 - 8 AZR 759/85 - n.v.).
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